Arbeitgeber aufgepasst!
Im Rahmen des Einkommensteuer Gesetzes sind bis zu 600,- jährlich möglich, ihre Mitarbeiter im Bereich der Gesundheitsleistungen nach § 3 Nummer 34 zu fördern.
Steuerfrei sind….zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderungen von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich die Qualität, Zweckbindung und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen, soweit sie 600 Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen.
So könne Sie ihre Mitarbeiter fördern, sodass Sie noch lange für Sie arbeiten.
Die Kursgebühren betragen pro 8 Stunden Training – 119,- inkl. Mwst
So könne Sie ihrem Mitarbeiter bis zu 5 Kurse erstatten. Damit ihre Mitarbeiter dies auch nutzen, empfehlen wir, wie die Anforderungen der Krankenkasse, den jeweiligen Kurs innerhalb 10 Wochen zu absolvieren, damit das Training auch wirklich einen gezielten Sinn ergibt.
Für weiteren Rückfragen zum Ablauf oder Interesse…melden Sie sich direkt hier über das Kontaktformular.